Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - VII-Verg 20/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2438
OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - VII-Verg 20/11 (https://dejure.org/2011,2438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2011 - VII-Verg 20/11 (https://dejure.org/2011,2438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - VII-Verg 20/11 (https://dejure.org/2011,2438)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 101 Abs. 7 S. 1; VOL/A -EG § 3 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag eines kommunalen Abfallwirtschaftsverbandes betriebene Müllsortier- und -verbrennungsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsschluss mit Tochtergesellschaft: In-House-Vergabe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Anpassungen

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Vertragsänderung durch Verlust der Inhouse-Fähigkeit

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Neues zur In-House-Vergabe

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine In-House-Vergabe wenn Gesellschaft 40% ihrer Aufträge von Dritten akquiriert

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibungspflicht für "kommunale Wertstofftonne”

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    In-House-Vergabe: Aufträge von kommunalen Partnern sind kein Fremdumsatz! (IBR 2012, 43)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer verliert In-House-Eigenschaft: Auftrag muss neu vergeben werden! (IBR 2011, 658)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 63
  • NZBau 2012, 50
  • NJ 2012, 262
  • VergabeR 2012, 35
  • ZfBR 2012, 198
  • ZfBR 2012, 64
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    (2) Aber auch nach den von den Verfahrensbeteiligten umfassend erörterten Fallgruppen, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.06.2008 (C-454/06 - pressetext; Rdnrn. 34 ff., NZBau 2008, 518; s. auch Urteil vom 13.04.2010 - C-91/08, Rdnrn. 37 ff., NZBau 2010, 382) entwickelt hat, ist diese "Konkretisierung" als wesentliche Vertragsänderung anzusehen.

    Als wesentlich sind sie anzusehen (vgl. auch EuGH NZBau 2010, 382: Austausch eines wesentlichen Nachunternehmers), wenn die Vertragsänderung.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 13.04.2010 (a.a.O., Rdnr. 39) geht vielmehr hervor, dass auch Anpassungsklauseln nicht von vornherein der Wesentlichkeit einer Vertragsänderung entgegen stehen, im konkreten Fall bei der Abwägung nicht einmal eine Rolle spielten (sehr kritisch gegen eine Erweiterung des Auftragsgegenstandes, allerdings in einem laufenden Vergabeverfahren auch EuGH, Urteil vom 22.04.2010 - C-423/07, VergabeR 2010, 632).

    In der Entscheidung vom 13.04.2010 (a.a.O.) hat er die Beurteilung der Wesentlichkeit der Vertragsänderung letztlich dem nationalen Gericht überlassen.

  • VK Arnsberg, 02.02.2011 - VK 27/10

    Einführung der kommunalen Wertstofftonne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg (VK 27/10) als Gesamtschuldner.

    Die Antragstellerin hat einerseits die Vergabe der Erfassung, Sortierung und Verwertung (einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit) von stoffgleichen Nichtverpackungen durch die Antragsgegnerin zu 1. an die Antragsgegnerin zu 2. (VK 27/10) und andererseits die Vergabe der Erfassungsleistungen von stoffgleichen Nichtverpackungen durch letztere an die Beigeladene zu 2. (VK 28/10) mit Nachprüfungsverfahren angegriffen.

    Im Verfahren wegen der Beauftragung der Beigeladenen zu 1. durch die Antragsgegnerin zu 2. (VK 27/10) hat die Antragstellerin beantragt, festzustellen, dass ein zwischen der Antragsgegnerin zu 1. und der Beigeladenen zu 1. bereits abgeschlossener Vertrag über die Erfassung und Sortierung kommunaler Wertstoffe unwirksam ist, der Antragsgegnerin zu 1. untersagen, die Beigeladene zu 1. außerhalb eines geregelten Vergabeverfahrens mit der Erfassung und Sortierung kommunaler Wertstoffe zu beauftragen.

    Vergabenachprüfungsverfahren VK 27/10 1. Der gegen die Antragsgegnerin zu 1. gerichtete Nachprüfungsantrag der Antragstellerin ist zulässig.

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 - Stadtreinigung Hamburg, NZBau 2009, 527 = VergabeR 2009, 738) sind nicht nur In-House-Vergaben, sondern auch eine bestimmte Art kommunaler Zusammenarbeit - und zwar ungeachtet der Rechtsform (Rdnr. 47) - vergaberechtsfrei.

    Selbst wenn man eine derartige vergaberechtsfreie interkommunale Zusammenarbeit grundsätzlich zulässt, setzt dies jedoch voraus, dass diese Zusammenarbeit im Wesentlichen öffentliche Aufgaben betrifft (EuGH, Urteil vom 09.06.2009, a.a.O., Rdnrn. 37, 47; s. dazu auch Pielow, EuZW 2009, 531).

    Öffentliche Aufgaben werden von der Zusammenarbeit nicht mehr (allein oder im Wesentlichen betroffen, wenn sich die Zusammenarbeit in nicht unerheblichem Umfang auf andere Gegenstände bezieht. Insoweit bietet es sich an, die Grundsätze des EuGH dazu, dass eine Einheit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig werden muss, zu übertragen. Das wird dadurch bestätigt, dass es nach dem EuGH (Urteil vom 09.06.2009, a.a.O., Rdnr. 46) unerheblich sein soll, wie die Zusammenarbeit durchgeführt werden soll, über gemeinsame Tochtergesellschaften oder anderweitig.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    Die Antragsbefugnis folgt bereits daraus, dass die Antragstellerin den Zuschnitt des Auftrages - jedenfalls hilfsweise - als vergaberechtswidrig rügt, was nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10, NZBau 2010, 582 = VergabeR 2010, 955).

    Der öffentliche Auftraggeber macht in einem derartigen Fall vielmehr geltend, das Unternehmen habe mit dem Vergabeverfahren nichts zu tun und sei daher nicht zu beteiligen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10, NZBau 2010, 582 = VergabeR 2010, 955).

    In der Rechtsprechung (Senat, Beschluss vom 21.04.2010 - VII-Verg 55/09, NZBau 2010, 390 = VergabeR 2010, 122; Beschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10, NZBau 2010, 582 = VergabeR 2010, 955; OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2009, WVerg 9/10, VergabeR 2011, 504) ist jedoch anerkannt, dass die Vorschrift jedenfalls dann einschlägig ist, wenn der Antragsteller nicht zu denjenigen Unternehmen gehört, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme aufgefordert worden sind.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    aa) Das Tatbestandsmerkmal eines "öffentlichen Auftrages" ist entgegen der Auffassung der Antragsgegnerinnen nicht wegen einer "In-House-Vergabe" zu verneinen (vgl. dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10 = VergabeR 2011, 471).

    Der EuGH hat aus funktionalen Gründen die Vergabe von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen Auftraggebers in bestimmten Fällen als nicht vergabepflichtig angesehen, weil der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zwar einer anderen juristischen Person erteilt, die jedoch funktional als seine eigene Dienststelle anzusehen ist (vgl. Senat Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, VergabeR 2011, 471, 476 unter II.1.a) m.w.N.).

    Der EuGH hat das Erfordernis, dass eine von dem öffentlichen Auftraggeber beherrschte Gesellschaft im Wesentlichen nur für den öffentlichen Auftraggeber tätig ist, daraus hergeleitet, dass andernfalls eine Verfälschung des Wettbewerbs drohe und der In-House-Auftragnehmer mit anderen Unternehmen in Wettbewerb treten könne (vgl. Senat, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10 - VergabeR 2011, 471, 476 ff. m.w.N.) Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine In-House-Vergabe oder um eine sonstige interkommunale Zusammenarbeit handelt.

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    (2) Aber auch nach den von den Verfahrensbeteiligten umfassend erörterten Fallgruppen, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.06.2008 (C-454/06 - pressetext; Rdnrn. 34 ff., NZBau 2008, 518; s. auch Urteil vom 13.04.2010 - C-91/08, Rdnrn. 37 ff., NZBau 2010, 382) entwickelt hat, ist diese "Konkretisierung" als wesentliche Vertragsänderung anzusehen.

    (2.1) Der EuGH (Urteil vom 19.06.2008, a.a.O) hat in Rdnr. 60 der Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei Fehlen einer Anpassungsklausel die Gefahr eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung bestehe.

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    (2.2) In diesem Zusammenhang bedarf auch die in der Rechtsprechung des EuGH bisher nicht geklärte Frage keiner Entscheidung, unter welchen Umständen der Fremdumsatz von Tochtergesellschaften zu berücksichtigen ist (für einen Sonderfall s. Beschluss des OLG Celle vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09, NZBau 2010, 194; grundsätzlich ablehnend Schröder, NVwZ 2011, 776, 778/779).

    Das übersteigt den Schwellenwert erheblich (vgl. zu diesem Argument OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09, NZBau 2010, 194) und ist auch angesichts des jährlichen Gesamtvolumens für Tätigkeiten der Antragsgegnerin zu 2. "im Bereich der gebührenrelevanten Abfallwirtschaft" von - laut Berechnung vom 14. Oktober 2010 - rund 31, 4 Mio. EUR brutto nicht unbeträchtlich.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    Soweit das OLG Celle (Beschluss vom 10.11.2005 - 13 Verg 12/05, NZBau 2006, 130) angenommen hat, die Zwischenschaltung von Gesellschaften schade, wenn diese auf den Markt ausgerichtet seien (kritisch dazu Bultmann, NZBau 2006, 222; Ganske, in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 99 Rdnr. 60), ist darauf hinzuweisen, dass eine Marktausrichtung nur dann einer In-House-Fähigkeit einer Gesellschaft entgegen stehen kann, wenn diese Marktausrichtung die Kontrolle der Gesellschaft als nicht gesichert erscheinen lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - C-573/07 - Sea, Rdnrn. 73 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 10.09.2009 C-572/09 - Sea, NZBau 2009, 797, Rdnr. 53) stellt eine wesentliche Vertragsänderung u.a. dar, wenn eine bisher von einem öffentlichen Auftraggeber beherrschte Gesellschaft, die gleichzeitig Auftragnehmer eines öffentlichen Auftrages dieses öffentlichen Auftraggebers ist, nachträglich materiell (ganz oder teilweise) privatisiert wird.

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    Hier ist der beherrschende Einfluss der Antragsgegnerin zu 1. aber dadurch gesichert, dass zum einen der Rat der Antragsgegnerin zu 1. fünf der neun Aufsichtsratsmitglieder der Antragsgegnerin zu 2. bestellt (wobei der Aufsichtsrat die Geschäftsführer beruft), die Antragsgegnerin zu 1. auf Grund eines Konsortialvertrages alleine die Geschicke der Antragsgegnerin zu 2. bestimmt und es sich bei den zwischengeschalteten Gesellschaften nicht um Aktiengesellschaften (bei denen der Durchgriff der Aktionäre auf den Vorstand beschränkt ist, vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 145/05), sondern um eine GmbH handelt.
  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11
    Zwar können zwischengeschaltete Gesellschaften eine Beherrschung durch den öffentlichen Auftraggeber erschweren (vgl. EuGH, Urteil vom 11.05.2006 - C-340/04 - Carbotermo).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

  • OLG Hamburg, 14.12.2010 - 1 Verg 5/10

    Abwicklungsmanagement - Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - Verg 13/10

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe eines beratenden Unternehmens in

  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09

    Anforderungen an die Ausschreibung baubegleitender Rechtsberatung

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11

    Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie

  • OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • OLG Brandenburg, 14.09.2010 - Verg W 8/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • EuGH, 22.04.2010 - C-423/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OLG Celle, 10.11.2005 - 13 Verg 12/05

    Begriff der öffentlichen Stelle im Sinne der Erwägung Nr. 49 des Urteils des EuGH

  • OLG Dresden, 12.10.2010 - WVerg 9/10

    Bau-, Architekten-, Vergabe und Nachbarrecht; Vergaberecht

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - Verg 25/11

    Rückversetzung eines Verhandlungsverfahrens über die Beschaffung eines

  • OLG München, 13.08.2010 - Verg 10/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuschlagserteilung unter Verstoß gegen die

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 20/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - Verg 23/16

    Durchführung eines Vergabeverfahrens hinsichtlich der Erbringung von

    Der EuGH hat aus funktionalen Gründen die Vergabe von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen Auftraggebers in bestimmten Fällen als nicht vergabepflichtig angesehen, wenn der Auftraggeber den Auftrag zwar einer anderen juristischen Person erteilt, diese jedoch funktional als seine Dienststelle anzusehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.07.2011, VII-Verg 20/11 mwN).

    Einen Widerspruch der Entscheidung der Vergabekammer zur Entscheidung des Senats vom 28.07.2011 (VII-Verg 20/11 - stoffgleiche Nichtverpackungen) vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Anordnungen nach § 114 Abs. 1 GWB nur erfolgen, wenn nicht auszuschließen ist, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß die Bieterchancen des Antragstellers tatsächlich, mindestens nicht ausschließbar, beeinträchtigt hat (OLG Düsseldorf NZBau 2012, 50-56, VII Verg 20/11; vgl. auch Herrmann, VergabeR 2011, 2 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 30. Juni 2011 - VII-Verg 25/11).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist von einer wesentlichen Vertragsänderung auszugehen, wenn (1) hierdurch Bedingungen eingeführt werden, die die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebot erlaubt hätte, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wären, (2) sie den Auftrag in größerem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert oder (3) das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers ändert (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454 /06 - Pressetext ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011; VII Verg 20/11, VergabeR 2012, 35 juris Rn. 90 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII - Verg 32/13, VergabeR 2014, 557, juris Rn. 24).

  • OLG Schleswig, 28.08.2015 - 1 Verg 1/15

    Rettungsdienst Schleswig-Flensburg - Vergabenachprüfungsverfahren:

    (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.07.2011, VII-Verg 20/11, NZBau 2012, 50 ff. [bei Juris Rn. 103]; Eschenbruch, in: Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 2014, § 99 GWB Rn. 276 f.).

    Ein solches Verständnis würde die Möglichkeit eröffnen, dass der öffentliche Auftraggeber die unlimitierte "Gesamtbedarfsdeckungsklausel" dazu nutzt, Aufträge am Vergaberecht vorbei zu vergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.07.2011, VII-Verg 20/11, NZBau 2012, 50 [bei Juris Rn. 103]).

    den Schwellenwert im Hinblick auf die unbefristete Vertragslaufzeit deutlich übersteigt (s. o. 3.2.2.1), indiziert die Wesentlichkeit der Vertragsänderung (OLG Celle, Beschl. v. 29.10.2009, 13 Verg 8/09, OLGR 2009, Anm. 7; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.07.2011, VII-Verg 20/11, NZBau 2012, 50 [bei Juris Rn. 97]).

  • OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13

    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei

    Ob darüber hinaus sogar nur die Annahme und Verwertung solcher Abfälle als Tätigkeit für die qualifizierenden Körperschaften zu werten sein sollte, betreffend derer nicht nur eine Annahmepflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach § 20 KrWG, sondern auch eine Überlassungspflicht der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen nach § 17 KrWG besteht (in diesem Sinne wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011 - Verg 20/11, juris Tz. 85), kann an dieser Stelle noch offen bleiben.

    Dieser Sachverhalt ist rechtlich nicht anders zu bewerten als die nachträgliche Zulassung von Privatpersonen zur Beteiligung am Grundkapital der Auftragnehmerin (dazu: EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Tz. 53; zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011 - Verg 20/11, juris Tz. 89).

    Der Senat geht davon aus, dass zu der hier vorzunehmenden Abgrenzung auf die Auslegung des "Wesentlichkeitskriteriums" im Zusammenhang mit In-House-Vergaben zurückgegriffen werden kann (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011 - Verg 20/11, juris Tz. 84).

  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

    OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011 - VII-Verg 20/11; KG, Beschl.v. 19.04.2012 - Verg 7/11.; OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014 - 13 Verg 3/13; diese jeweils zu nachträglichen Umsatzveränderungen.

    OLG Hamburg, Beschl.v. 14.12.2010 - 1 Verg 5/10; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011, a.a.O., Rdnr. 85; OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 69.

    OLG Celle, Beschl.v. 29.10.2009 - 13 Verg 8/09; Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 33, 67; dazu tendierend auch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011, a.a.O., Rdnr. 80 f.; für eine abweichende Sachverhaltsgestaltung anders OLG Düsseldorf, Beschl.v. 02.11.2016, a.a.O., Rdnr. 35.

    EuGH, Urt.v. 11.01.2005, a.a.O., Rdnr. 46; Urt.v. 13.10.2005 - C-458/03 - ("Parking Brixen"); OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011, a.a.O., Rdnr. 85; OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 63.

    Schließlich kommt es auch nicht maßgeblich darauf an, ob als inhouse-unschädlich nur Umsätze mit solchen Abfällen gewertet werden, für die eine Überlassungspflicht gemäß § 17 KrWG besteht, in diese Richtung OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011, a.a.O., Rdnr. 85, oder insoweit eine Annahmepflicht des Antragsgegners zu 1 nach § 20 KrWG genügt, in diese Richtung OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 69 f. Von einer ins einzelne gehenden Darstellung der entsprechenden Umsatzanteile sieht die Kammer mit Rücksicht auf die notwendige Wahrung von Geschäfts-geheimnissen der Antragsgegnerin zu 2 gemäß § 165 Abs. 2 GWB an dieser Stelle ab.

    OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011, a.a.O., Rdnr. 103; ferner.

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Vertrages über die augenchirurgische

    Sie überschreitet den Schwellenwert von 200.000 Euro (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom, 28. Juli 2011 - VII-Verg 20/11; OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09).

    In Übereinstimmung damit hat auch der Senat entschieden, dass, um die Gleichbehandlung möglicher Bieter und die Transparenz des Vergabeverfahrens zu gewährleisten, "bereits aus der ursprünglichen Ausschreibung (bzw. dem ursprünglichen Text) klar" hervorzugehen habe, "unter welchen Umständen der Vertrag wann und wie geändert werden" kann (Senat, Beschluss vom 28. Juli 2011 - VII-Verg 20/11, BA 19 f.).

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2013 - Verg 56/12

    Vergabepflicht von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen

    Der EuGH hat aus funktionalen Gründen die Vergabe von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen Auftraggebers in bestimmten Fällen als nicht vergabepflichtig angesehen, wenn der Auftraggeber den Auftrag zwar einer anderen juristischen Person erteilt, diese jedoch funktional als seine Dienststelle anzusehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28.07.2011, VII-Verg 20/11 m.w.N.).

    Zwischengeschaltete Gesellschaften können eine Beherrschung durch den öffentlichen Auftraggeber erschweren und sie ausschließen, etwa wenn - wie im Fall Carbotermo - den Verwaltungsräten einer Aktiengesellschaft nach italienischem Recht umfassende Befugnisse zur ordentlichen und außerordentlichen Leitung der Gesellschaft zukommen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.05.2006, C-340/04 - Carbotermo, Rn. 38-40; vgl. auch Senat, Beschluss vom 28.07.2011, VII-Verg 20/11).

  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

    Insoweit sieht der Senat die Sachlage vergleichbar mit der Fallkonstellation, die das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 28.07.2011, Verg 20/11 zu beurteilen hatte.

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass er - in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.07.2011, Verg 20/11 - der Auffassung ist, dass auch bei einer interkommunalen Zusammenarbeit beachtlich ist, ob eine Verfälschung des Wettbewerbs drohe, weil der Auftragnehmer in nicht unerheblichem Umfang auf dem Markt tätig ist und von Dritten Aufträge akquiriert (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O. Rn. 84/85 zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch

    Auf einen Nachprüfungsantrag der Antragstellerin hin hat der Senat mit Beschluss vom 28. Juli 2011 (VII-Verg 20/11, NZBau 2012, 50 = VergabeR 2012, 35) die Absprachen zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 2. einerseits sowie der Beigeladenen zu 2. und der Beigeladenen zu 1. andererseits hinsichtlich der stoffgleichen Nichtverpackungen wegen Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorschriften für unwirksam erklärt.

    Zwar kann sich die Antragsgegnerin nicht mit Erfolg auf ein "Monopol" der Beigeladenen berufen (vgl. den Senatsbeschluss vom 28. Juli 2012 - VII-Verg 20/11, der in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt).

    Der Senat hat im Beschluss vom 28. Juli 2011 (a.a.O.) ausgeführt, es sei nicht ausgeschlossen, dass die DSD zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages mit der Beigeladenen zu 1. bereit wäre.

  • VK Sachsen, 27.04.2015 - 1/SVK/012-15

    Anpassungsklausel muss hinreichend transparent sein!

    Dass sich ein Antragsteller aber gegen wesentliche Änderungen eines vergebenen Vertrages wehren kann, ist in der vergaberechtlichen Spruchpraxis nicht umstritten (vgl. nur EuGH, Urt. v. 19. Juni 2008 - Rs. C-454/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juli 2011 - Verg 20/11; OLG Celle, Beschl. v. 29. Oktober 2009 - 13 Verg 8/09).

    (vgl. EuGH, Urt. v. 19. Juni 2008 -Rs. C-454/06 - Rn 60 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juli 2011 - Verg 20/11).

    Vielmehr werden von der Rechtsprechung lediglich allgemein gehaltene Anpassungsklauseln, die die Umstände der Vertragsänderung nicht konkret definieren, als nicht ausreichend angesehen, um eine nachträgliche Änderung zu rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juli 2011 - Verg 20/11; OLG Celle, Beschl. v. 29. September 2009 - 13 Verg 8/09).

  • VK Niedersachsen, 04.05.2012 - VgK-14/12

    Bildung eines Zweckverbands "Abfallwirtschaft" als öffentlich-rechtlicher

  • VK Bund, 02.09.2013 - VK 2-74/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe medizinischer Versorgung

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

  • VK Sachsen-Anhalt, 16.01.2013 - 2 VK LSA 40/12

    Vertragsänderungen ohne Vergabeverfahren nur ausnahmsweise zulässig!

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - Verg 107/11

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 69/11

    Erforderlichkeit der Ausschreibung der Entsorgung von Klärschlamm

  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers

  • VK Bund, 12.11.2012 - VK 1-109/12

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V

  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

  • VK Bund, 20.04.2016 - VK 1-20/16

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarung

  • VK Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - VK-SH 1/15

    "Dynamische Anpassung" des Leistungsumfangs vereinbart: Bieter muss "Mehrarbeit"

  • VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12

    Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinie ist trotzdem zu beachten!

  • VK Sachsen-Anhalt, 04.01.2012 - 2 VK LSA 27/11

    Vergabenachprüfung: Anwendung des Kartellvergaberechts auf die Vergabe eines

  • VK Arnsberg, 02.02.2011 - VK 27/10

    Einführung der kommunalen Wertstofftonne

  • VK Arnsberg, 15.12.2011 - VK 16/11

    Auftrag zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen

  • VK Südbayern, 16.10.2014 - Z3-3-3194-1-42-09/14

    Fehlerhaftes Vergabeverfahren unerheblich, wenn Angebote trotzdem vergleichbar

  • VK Sachsen-Anhalt, 16.01.2013 - 2 VK-LSA 40/12

    Vertragliche Vereinbarungen über die Wärme- und Stromlieferung stellen

  • VK Rheinland-Pfalz, 05.07.2013 - VK 1-11/13

    Einführung einer blauen Tonne: Ausschreibungspflichtige Neuvergabe?

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